Ihr Energieeffizienzexperte im ganzen Norden und in Berlin      

M-tectum

Energieberatung Möllenkamp

Wir haben als Ihr Bauvorhaben im Blick. Von Anfang an.


Vier Augen sehen mehr als Zwei. Wir begleiten Sie, ob Neubau oder Sanierung. Wir planen, wir überwachen Planung und Ausführung der einzelnen Sanierungsschritte. Dokumentieren die Bauausführung, prüfen die Luftdichtheit des Gebäudes.

Unsere Leistungen im Einzelnen als KFW Sachverständiger Energieeffizient Bauen und Sanieren


KFW Neubau Programm 153 (Auszug Merkblatt KFW)

Leistungen des Sachverständigen

Der Sachverständige erbringt beim Neubau des KfW-Effizienzhauses folgende Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme nachfolgende Leistungen und bestätigt deren programmgemäße Umsetzung. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese zu benennen und vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.

  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen.
  • Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
  • Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
  • Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular "Bestätigung zum Antrag" bestätigen.
  • Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile durchführen.
  • Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
  • Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen oder durchführen
  • Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Die Parameter aus der Energiebedarfsrechnung für die Heizungsanlage (und ggf. die thermische Solaranlage) dem Heizungsbauer zur Umsetzung mitteilen. Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungsanlage) prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung).
Nachweis erbracht und geprüft:
  • Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.
  • Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen.
  • Den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.
Preise nach Preisliste und Auftragsumfang


KFW Programm 152/430 Einzelmaßnahmen (Auszug Merkblatt KFW)

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach der Tabelle "Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten
(U-Werte) der jeweiligen Bauteile" sind einzuhalten und die "Liste der Technischen FAQ" ist zu berücksichtigen

Leistungen des Sachverständigen

Der Sachverständige muss bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen mindestens folgende
Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme
erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte
(z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im
Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.

  • Die geplante energetische Maßnahme auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante:"Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten). Dabei sind dieÜbereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieser Anlage sowie die Angemessenheitder Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen.
  • Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken.
  • Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.


Technische Mindestanforderungen Programm 151/430


Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Die Planung des baulichen Wärmeschutzes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen.
  • Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen.
  • Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
  • Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
  • Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen.
  • Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Aufbringung späterer Verkleidungen die Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen (ggf. mittels einer Baustellenbegehung).
  • Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
Bei Durchführung von Maßnahmen an der Heizungs- und Lüftungstechnik:
  • Die Planung der energetischen Anlagentechnik (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen.
  • Bei Einbau von Lüftungsanlagen die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen.
  • Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs-und Lüftungsanlage) prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung).
  • Die Ausführung der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit der Planung prüfen.
  • Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.
  • Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabendurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren.
  • Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung nach Durchführung"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis").

Preise lt. Preisliste und nach Auftragsumfang